Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Garni Hotels Eastside Magdeburg
(im weiteren „Wir“ genannt), sofern nicht Anderweitiges ausdrücklich vereinbart wird.
2. Spätestens mit der verbindlichen Reservierung durch den Gast, obgleich diese persönlich
oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (bspw. über unsere Homepage
oder per E-Mail) erfolgt, gelten diese Bedingungen als angenommen. Davon abweichende
Bedingungen des Gastes werden nicht akzeptiert, soweit selbige zwischen den Parteien
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3. Gast im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
3.1. Verbraucher im Sinne unserer Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können, § 13 BGB.
3.2. Unternehmer im Sinne unserer Bedingungen ist jede natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Bei Vertragsschlüssen über Drittanbieter (z.B. booking.com) gelten ergänzend hierzu die
von diesen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
1. Unsere Leistungsangebote auf unserer Homepage oder auch auf solchen Dritter (z.B.
booking.com) sind freibleibend und unverbindlich und stellen nicht bereits mit deren
Bereitstellung auf der Homepage ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2. Erst mit der verbindlichen Reservierung auf unserer Homepage (oder über Drittanbieter)
und dem Absenden an uns (an diesen) liegt eine Willenserklärung zum Abschluss eines
Beherbergungsvertrag mit uns vor (Angebot). Während der Annahmefrist bleibt der Gast
an seinen Antrag, längstens jedoch für 24 Stunden, gebunden. In dieser Zeit ist der Gast
nicht berechtigt seine Willenserklärung einseitig zurückzunehmen. Mit unserer
verbindlichen Annahme durch Bestätigung der Reservierung per E-Mail kommt der
Vertrag mit sämtlichen Rechtsfolgen zwischen den Parteien zustande.
3. Vertragspartner sind grundsätzlich der Gast und wir. Sofern ein Dritter für den Gast die
verbindliche Reservierung abgibt und dieses Angebot zum Abschluss eines Vertrage mit
uns durch Reservierungsbestätigung angenommen wird, haftet der Dritte uns gegenüber
zusammen mit dem Gast im Wege der Gesamtschuldnerschaft für alle Verpflichtungen aus
dem Beherbergungsvertrag.
4. Grundsätzlich schließen wir mit unserem Vertragspartner einen Beherbergungsvertrag.
Dieser beinhaltet Kost und Logis. Besteht unsere Leistungspflicht neben der reinen
Beherbergung in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung,
so begründet dies einen Pauschalreisevertrag. Ergänzend zu den hiesigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten daher die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB, sofern diese
nicht wirksam durch die hier vor- und nachstehenden Klauseln abbedungen werden
können.

III. Leistungen, Zahlung, Preise
1. Bei Vorliegen eines wirksamem Vertragsschlusses sind wir verpflichtet, die vom Gast bzw.
durch einen Dritten verbindlich gebuchten Zimmer (gleicher Art und Güte) bereitzuhalten
und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast bzw. der Dritte als
unser Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten
Zimmers bzw. bestimmter Zimmer.
2. Der Gast bzw. der Dritte, der einen wirksamen Vertrag mit uns geschlossen hat, ist für die
ihm gewährte Zimmerüberlassung sowie für die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen durch uns verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen.
Dies gilt auch für von dem Gast bzw. dem Dritten veranlasste Leistungen und Auslagen
durch uns an Dritte. Die Preise verstehen sind in EURO und beinhalten bereits die
gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer. Alle Preise werden durch uns als Endpreise
ausgewiesen.
3. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich zwischen den Parteien
vereinbart ist, binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Gast bzw. der zahlungspflichtige Dritte automatisch mit
seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. In diesen Fällen sind wir berechtigt Zinsen in
Höhe von 8 % bzw., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu verlangen. Ungeachtet dessen
sind wir berechtigt, den darüber hinaus entstehenden Verzugsschaden unserem
Vertragspartner gegenüber geltend zu machen (z.B. Mahnkosten, Inkassokosten oder
Rechtsanwaltskosten).
4. Uns steht das Recht zu bei Abschluss des Vertrages von unserem Vertragspartner eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
5. Daneben sind wir berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

IV. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden (Stornierung), Nichtanreise
1. Sofern zwischen den Vertragspartnern in Textform vereinbart, ist der Gast, bzw. der Dritte
berechtigt, binnen einer zu vereinbarenden Frist vom Vertrag zurückzutreten. In anderen
Fällen ist ein Rücktrittsrecht (Stornierung) ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern unserem
Vertragspartner ein Recht zum Rücktritt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusteht
oder dem Kunden aus anderen Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
Das Vorliegen eines solchen Rücktrittsgrundes ist von unserem Vertragspartner darzulegen
und zu beweisen.
2. Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden bzw. durch den Dritten ohne Vorliegen eines
Grundes hat dieser das vertraglich vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn dieser
die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Wir müssen uns allenfalls die
tatsächlich erhaltenen Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers bzw. der
Zimmer sowie hierdurch entstandene ersparte Aufwendungen (z.B. Reinigung des
Zimmers) anrechnen lassen. In diesen Fällen gelten mit ordnungsgemäßer Einbeziehung
der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden
Stornogebührenpauschalen zwischen uns und unserem Vertragspartner als vereinbart:
- Stornierung eines oder mehrerer Zimmer nur Übernachtung 90 %
- Stornierung eines oder mehrerer Zimmer mit Frühstück 80 %
- Stornierung eines oder mehrerer Zimmer bei Halbpension 70 %
- Stornierung eines oder mehrerer Zimmer bei Vollpension 60 %

3. Dem Gast bzw. dem Dritten als unser Vertragspartner bleibt nachgelassen nachzuweisen,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Die Darlegungs- und Beweislast hierüber trägt dieser allein.
4. Sofern zwischen uns und unserem Vertragspartner ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Gast bzw. der Dritte bis zu dem zwischen uns
vereinbarten Termin kostenfrei zurücktreten. Dieses Recht zum Rücktritt erlischt, wenn
unser Vertragspartner nicht binnen der vereinbarten Frist den Rücktritt vom Vertrag in
Textform uns gegenüber erklärt. In diesen Fällen bleibt unser Vertragspartner zur Zahlung
des vereinbarten Entgeltes sowie gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet. Es
gelten die unter Punkt 2. vereinbarten Stornogebührenpauschalen. Für die Wahrung der
Frist genügt der ordnungsgemäße Zugang der Rücktrittserklärung an uns innerhalb der
vereinbarten Frist. Die Darlegungs- und Beweislast für den fristgemäßen Zugang der
Rücktrittserklärung trägt der Gast bzw. der Dritte.

V. Rücktritt vom Vertrag durch uns
1. Sofern zwischen uns und unserem Vertragspartner in Textform vereinbart wurde, dass ihm
innerhalb einer vereinbarten Frist das Recht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
zusteht, sind wir gleichermaßen berechtigt, binnen der vereinbarten Frist vom Vertrag
zurückzutreten. Mit Zugang unserer Rücktrittserklärung binnen der vereinbarten Frist sind
wir nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Gleichermaßen entfällt die Verpflichtung unseres
Vertragspartners auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes für die Beherbergung.
2. Sofern der Gast bzw. der Dritte als unser Vertragspartner eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu leisten hatte, ist diese bei Ausübung unseres Rücktrittsrechts an
diesen zurückzugewähren.
3. Ferner sind wir bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn uns ein
Festhalten am Vertrag aus anderen Gründen unzumutbar ist (z.B. bei irreführenden und
falschen Angaben wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes oder Zweck seines
Aufenthaltes) oder durch uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt.
4. Sofern unser Vertragspartner Anlass dazu gegeben hatte, dass wir vom Vertrag
zurücktreten (z.B. bei irreführenden und falschen Angaben wesentlicher Tatsachen in der
Person des Gastes oder Zweck seines Aufenthaltes) gelten die vorstehenden Regelungen
im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtung unseres Vertragspartners bei Fehlen von
Rücktrittsrechten (siehe IV. 2). In diesen Fällen bleibt unser Vertragspartner zur Zahlung
verpflichtet. Bereits geleistete Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen sind nicht
zurückzugewähren. Dies gilt auch im Falle der berechtigten Annahme, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistungen durch unserem Vertragspartner den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden, ohne dass wir dies zu vertreten hätten. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns
entfällt der Anspruch unseres Vertragspartners auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Die von dem Gast bzw. dem Dritten gebuchten Zimmer stehen diesem grundsätzlich ab
15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern zwischen den Parteien
nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Vertragspartner hat keinen
Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Anderweitiges erfolgt ausschließlich aus
Kulanz.
2. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, das gebuchte Zimmer spätestens bis zu 3 Stunden
nach vereinbarter Bereitstellungszeit (grundsätzlich ab 15:00 Uhr) in Anspruch zu
nehmen. Sofern dieser an einer pünktlichen Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer
gehindert ist, hat er uns unverzüglich über seine verspätete Ankunft zu informieren.
Anderenfalls sind wir berechtigt, das gebuchte Zimmer nach Ablauf der 3 Stunden
anderweitig zu vergeben, sofern uns eine Vermietung anderweitiger Zimmer an andere
Gäste nicht möglich ist. Der Gast bzw. der Dritte kann hieraus keinerlei Ansprüche gegen
uns herleiten. In diesen Fällen bleibt der Gast bzw. der Dritte zur Zahlung des vertraglich
vereinbart Entgeltes für die Bereitstellung der Zimmer verpflichtet. Bereits erbrachte
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen sind durch uns nicht zurückzugewähren. Es
gelten die o.g. Ausführungen zu IV.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr von unserem Gast
zu räumen und die Zimmerschlüssel an der Rezeption auszuhändigen, sofern zwischen
den Parteien nicht anderweitiges ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Bei
verspäteter Räumung der Zimmer und Übergabe der Zimmerschlüssel sind wir berechtigt
unserem Vertragspartner gegenüber einen weiteren Tag für die Anmietung des Zimmers zu
berechnen. Darüber hinaus entstehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns ebenso
vor.
4. Unser Gast bzw. der Dritte als unser Vertragspartner ist nicht berechtigt, das ihm
überlassene Zimmer unter- oder weiterzuvermieten. Auch darf er das ihm zur Verfügung
gestellte Zimmer nicht zu anderen Zwecken, als die die der Beherbergung dienen, zu
nutzen. Verstößt unser Vertragspartner hiergegen sind wir berechtigt den Vertrag
unverzüglich zu beenden. Diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf Zahlung des
vertraglich vereinbarten Entgeltes. Ansprüche kann der Vertragspartner hieraus nicht
herleiten.
5. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Anfrage und Genehmigung durch
uns.

VII. Haftung, Verjährung
1. Soweit gesetzlich zulässig haften wir, unsere leitenden Angestellten und/oder
Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, sofern unserem
Vertragspartner hierdurch ein kausaler Schaden, den dieser darzulegen und zu beweisen
hat, entstanden ist. Eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluss greift ebenso nicht bei kausalen Schäden aus Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, sofern wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
2. Der Gast ist verpflichtet uns bei Vorliegen von Störungen oder Mängel unverzüglich über
deren Vorhandensein zu unterrichten und uns die Möglichkeit zur Abhilfe zu gewähren.
Der Gast ist ebenso verpflichtet, alles ihm zumutbare zu unternehmen, um die Störung
bzw. den Mangel abzuwenden, zu beheben und einen daraus entstehenden möglichen
Schaden gering zu halten. Kommt der Gast all diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht
nach, so entfällt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes bzw.
auf Rücktritt vom Vertrag. Daneben kann der Gast Ansprüche auf Schadensersatz uns
gegenüber nicht mehr herleiten.
3. Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere zu § 701 BGB
sowie vorbehaltlich der Ziffer 1 haften wir nicht für die vom Gast eingebrachten
persönlichen Gegenstände und Wertsachen. Dem Gast steht die Möglichkeit zur
Verfügung, die von ihm eingebrachten Gegenstände und Wertsachen im Zimmersafe
aufzubewahren. Macht der Gast hiervon keinen Gebrauch entfällt jedwede Haftung
unsererseits.
4. Dem Gast stehen Stellplätze vor unserem Hotel zur Verfügung, die von ihm unentgeltlich
in Anspruch genommen werden können. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht
zustande. Wir haften vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen sowie
vorbehaltlich der Ziffer 1 daher nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen von auf
unserem Grundstück abgestellten Fahrzeuge.
5. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf sein Verlangen hin an diesen
zurückgesandt. Das Risiko für den zufälligen Untergang der Sache trägt er. Die Kosten für
die Nachsendung an den Gast trägt dieser ebenfalls allein. Wir sind berechtigt die
zurückgebliebene Sache gegebenenfalls auch gegen Kostenerstattung zu entsorgen, sofern
uns nicht binnen einer Frist von 6 Monaten der Verlust angezeigt und die Rücksendung
verlangt wird.
6. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren alle Ansprüche gegen uns spätestens nach Ablauf
eines Jahres ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Unser Vertragspartner kann im Falle einer eigenen, gegen uns gerichteten Forderung
ausschließlich dann gegen unsere Forderungen aufrechnen, sofern diese unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, sofern das Recht unseres Vertragspartners
nicht auf demselben Vertragsverhältnis, sondern vielmehr auf früheren bzw. anderen
Rechtsgeschäften beruht.

IX. Ergänzende Sonderregelung aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und
höherer Gewalt
1. Sofern wir aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten
(z.B. zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-II Virus
(„Corona“)) oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt außerstande sind
unsere Leistungen teilweise oder vollständig erbringen zu können, ist unser
Vertragspartner nicht berechtigt, hieraus Ansprüche gegen uns herzuleiten.
2. In diesen Fällen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, unserem Vertragspartner
einen alternativen Reisetermin anzubieten oder den Vertrag anderweitig im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
3. Sofern wir aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten
verpflichtet sind Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Coronaregeln bzw. zur
Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, ist unser Vertragspartner ebenfalls verpflichtet,
während seines Aufenthalts diese Maßnahmen zu ergreifen und den Regeln und
Vorschriften hierzu Folge zu leisten. Bei Verstößen, die von dem Gast zu vertreten sind,
sind wir berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. In
diesen Fällen behalten wir unseren Anspruch auf Vergütung.

X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Vertragssprache ist deutsch.
2. Leistungs- bzw. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist für beide Teile unser Sitz in Magdeburg. Soweit gesetzlich
zulässig, ist Gerichtsstand ebenfalls an dem Ort, an dem wir unseren Sitz haben. Dasselbe
gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
3. Für die Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem
Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Schlussbestimmungen
1. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder
Ergänzungen durch unseren Vertragspartner sind unwirksam.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem
Falle ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

XII. Verbot der Vervielfältigung der AGB
Vervielfältigungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unzulässig. Für jeden
Fall der Zuwiderhandlung behalten wir uns abmahnende Maßnahmen vor.

XIII. Geschäftsinhaber und Kontakt

Unternehmen: Garni Hotel Eastside Magdeburg
Inhaber: Michael Röttig
Anschrift :Zur Muttereiche 2, 39114 Magdeburg